Schulen in Nordrhein-Westfalen: Schulrechtliche Bestimmungen für Klassenfahrten und Studienfahrten
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulfahrten/
Richtlinien für Schulfahrten
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26. April 2013
Antrag
http://www.brd.nrw.de/schule/service/41_44_L_Gen__Antrag_SW.doc
Infos GEW
http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Untergliederungen/Wuppertal/Kurz_und_knapp/Klassenfahrt.pdf
Nordrhein-Westfalen: Landesrechtliche Regelungen zum Umgang mit Freiplätzen
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Beamtenrecht/Annahme_Belohnungen.pdf
9. Den Schulen für Schulfahrten angebotene Freiplätze und Vergünstigungen können angenommen werden, wenn sie Leistungsbestandteil des Vertragsangebots und Vertragsabschlusses sind. Sie dürfen nicht eingefordert werden. Über die Annahme entscheidet die Schulleitung im Rahmen des Vertragsabschlusses. Wichtig dabei ist, dass die volle Dispositionsfreiheit der Schule über die Verwendung (z.B. zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien, für eine gleichmäßige Verteilung auf alle Schülerinnen und Schüler oder zur Inanspruchnahme durch begleitende Lehrkräfte) erhalten bleibt. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Annahme ist die zuständige Dienstaufsichtsbehörde einzuschalten (für die Grundschulen die Schulämter, für die übrigen Schulformen die Bezirksregierungen).
Nordrhein-Westfalen: Erstattung der Reisekosten an Lehrerinnen und Lehrer für Schulfahrten
Landesreisekostengesetz NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320031009101236743
Schulfahrten
Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Schulfahrten sind im Nachgang zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2012 (9 AZR 183/11) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14.11.2012 (1 A 1579/10) an die neue Rechtslage angepasst worden.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulfahrten/