Sachsen-Anhalt: Schulrechtliche Bestimmungen für Klassenfahrten und Studienfahrten
Kultusministerium Sachsen Anhalt
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten RdErl. des MK vom 6.4.2013 – 22-82021
http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/er-schulfahrten_2013.pdf
Sachsen-Anhalt: Landesrechtliche Regelungen zum Umgang mit Freiplätzen
5.2 Die Schule erhebt grundsätzlich kostendeckende Beiträge von den Erziehungsberechtigten im Namen des Landes. Vor Vertragsabschluss ist von den Erziehungsberechtigten, einschließlich der Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler, eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, dass anfallende Kosten übernommen werden. Soweit Freiplätze Leistungsbestandteil des Vertragsangebotes und des Vertragsabschlusses sind, werden diese in Abstimmung zwischen der zuständigen Lehrkraft und dem Klassenelternrat vergeben. Die Vergabe an Bedienstete des Landes ist dabei nur zulässig, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist und sie den Erziehungsberechtigten bekannt gemacht wird und die Schulleitung die Inanspruchnahme genehmigt. Gleiches gilt für Freikarten für Besichtigungen und Ähnliches.
Sachsen-Anhalt: Erstattung der Reisekosten an Lehrerinnen und Lehrer für Schulfahrten
Reisekosten - Formulare für Schulen und Lehrkräfte
http://www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/service/formulare-fuer-lehrer/dienstl-formulare/
Formular Reisekostenabrechnung